Anlage 2
ANHANG II
Inhalt der Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Entsprechend Artikel 4 hat die Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- a) eine Beschreibung des geplanten Projekts und seines Zwecks;
- b) gegebenenfalls eine Beschreibung vertretbarer Alternativen (beispielsweise für den Standort oder in technologischer Hinsicht) zu dem geplanten Projekt, einschließlich der Unterlassung;
- c) eine Beschreibung der Umwelt, die durch das geplante Projekt und seine Alternativen voraussichtlich erheblich beeinträchtigt wird;
- d) eine Beschreibung der möglichen Umweltauswirkungen das geplanten Projekts und seiner Alternativen sowie eine Abschätzung ihres Ausmaßes;
- e) eine Beschreibung der Maßnahmen zur Verminderung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf ein Minimum;
- f) die ausdrückliche Angabe der Prognosemethoden und der zugrundeliegenden Annahmen sowie der verwendeten einschlägigen Umweltdaten;
- g) Angabe von Wissenslücken und Unsicherheiten, die bei der Zusammenstellung der geforderten Angaben festgestellt wurden;
- h) gegebenenfalls eine Übersicht über die Überwachungs- und Managementprogramme sowie etwaige Pläne für eine Nachkontrolle und
- i) eine nichttechnische Zusammenfassung, gegebenenfalls mit Anschauungsmaterial (Karten, Diagramme usw.).
Schlagworte
Überwachungsprogramm
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2025
Gesetzesnummer
10011060
Dokumentnummer
NOR12141557
alte Dokumentnummer
N8199750270L
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