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Artikel 5 Vertrag zwischen Österreich und Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1990

Artikel 5

Die Vertragsparteien bemühen sich, in ihren gegenseitigen Beziehungen im Rahmen dieses Vertrages die weitere Entwicklung des Völkerrechts im Bereich des Umweltschutzes zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2018

Gesetzesnummer

10010604

Dokumentnummer

NOR12135081

alte Dokumentnummer

N8199010770J

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