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Artikel 2 Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.7.1979

Artikel 2

Die Entwicklung und Förderung der Zusammenarbeit auf den Gebieten des Gesundheitswesens und der Medizin soll insbesondere erfolgen durch

den Erfahrungsaustausch auf den Gebieten

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018

Gesetzesnummer

10010412

Dokumentnummer

NOR12132763

alte Dokumentnummer

N8197910384I

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