ARTIKEL 4
Tiere, bei denen voraussichtlich während des Transportes die Geburt eintreten wird oder die innerhalb von 48 Stunden vor dem Transport geboren haben, sind nicht als transportfähig anzusehen.
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2018
Gesetzesnummer
10010360
Dokumentnummer
NOR12131874
alte Dokumentnummer
N8197339778L
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