Artikel 5
Bei der Verwirklichung der Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abkommens werden die Vertragsparteien moderne und umweltfreundliche Technologien sowie die Schonung ökologischer Ressourcen anstreben und unterstützen. Die Projekte sollen nach dem neuesten Stand der Technik verwirklicht werden.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
10010079
Dokumentnummer
NOR12127447
alte Dokumentnummer
N7199812144U
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)