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Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien)
Kurztitel
Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 595/1996
Inkrafttretensdatum
01.08.1996
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER DEMOKRATISCHEN BUNDESREPUBLIK ÄTHIOPIEN ÜBER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 595/1996
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. August 1996 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien und die Österreichische Bundesregierung,
in Anbetracht des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung der technischen, finanziellen, wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Entwicklung ergeben würde,
in dem Bestreben, die zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,
sind wie folgt übereingekommen:
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