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Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1996

§ 0

Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien)

Kurztitel

Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 595/1996

Inkrafttretensdatum

01.08.1996

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER DEMOKRATISCHEN BUNDESREPUBLIK ÄTHIOPIEN ÜBER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. Nr. 595/1996

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. August 1996 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien und die Österreichische Bundesregierung,

in Anbetracht des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung der technischen, finanziellen, wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Entwicklung ergeben würde,

in dem Bestreben, die zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,

sind wie folgt übereingekommen:

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