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Artikel 7 Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.1.1994

Artikel 7

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die beiden Staaten einander schriftlich auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, daß die jeweiligen Erfordernisse für das Inkrafttreten erfüllt sind.

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