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§ 44 Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und in der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich der Schulen für Berufstätige)
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01.1.1996 bis 31.08.2000 (BGBl. II Nr. 58/2000)
07.4.1993 bis 31.12.1995 (BGBl. Nr. 231/1993)
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Horterziehung