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§ 1 Berufsbezeichnung Akademisch geprüfte Exportkauffrau“/Akademisch geprüfter Exportkaufmann“
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20.1.1993 bis 30.09.1996 (BGBl. Nr. 481/1996)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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Sozialwirtschaftlichen