vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage8 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Beilage 8

Bedingungen für die Durchführung von Ausstellungen gemäß Artikel 33

Anlage8

Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten folgende Bestimmungen für den Austausch von Ausstellungen: Die entsendende Seite

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)