Artikel 8
Die Vertragsparteien stellen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit jährlich zehn einmonatige Stipendien zur Teilnahme an Sommersprachkursen bzw. Seminaren zur Verfügung.
Die Bedingungen dieses Austausches sind aus Beilage 5 ersichtlich.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)