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Artikel 53 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

IX. TOURISMUS

Artikel 53

Die Vertragsparteien begrüßen die weitere Entwicklung des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und der UdSSR und sind der Meinung, daß das 1987 zwischen den Regierungen beider Staaten abgeschlossene Fremdenverkehrsabkommen geeignet ist, die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet weiter zu vertiefen und zu erweitern.

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