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Artikel 25 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 25

Die Vertragsparteien unterstützen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens die Durchführung von Tagen österreichischer Kultur in der UdSSR und Tagen sowjetischer Kultur in der Republik Österreich.

Konkrete Termine und Programme zur Durchführung der Kulturtage werden noch zusätzlich vereinbart.

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