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Artikel 16 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 16

Die Vertragsparteien tauschen jährlich acht Sprachassistenten für den Deutschunterricht an sowjetischen Mittelschulen bzw. den Unterricht der russischen Sprache an österreichischen allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen für je acht Monate aus.

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