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Artikel 10 Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1990

ARTIKEL 10

Artikel 10

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am 1. Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die beiden Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

Geschehen zu Bonn, am 27. November 1989 in zwei Urschriften.

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