ARTIKEL 10
Artikel 10
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am 1. Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die beiden Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
Geschehen zu Bonn, am 27. November 1989 in zwei Urschriften.
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