Artikel 18
Dieses Übereinkommen tritt einen Monat nach Hinterlegung der fünften Ratifikationsurkunde in Kraft, allerdings nur für die Staaten, die ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt haben. Es tritt für jeden weiteren Staat einen Monat nach Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2022
Gesetzesnummer
10009610
Dokumentnummer
NOR12121834
alte Dokumentnummer
N7198613796A
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