Artikel 3
Austausch von Fachleuten auf dem Gebiet der Wissenschaft
Die Vertragsparteien tauschen über Vorschlag dar entsendenden Vertragspartei Universitäts- und Hochschullehrkräfte sowie Forscher aus. Die Dauer solcher Besuche beträgt maximal zwei Wochen. Jede Vertragspartei ist bereit, solche Besuche in einem Ausmaß von acht Wochen jährlich zu empfangen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
