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Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1993

§ 0

Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Slowenien)

Kurztitel

Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 428/1980

Inkrafttretensdatum

01.11.1993

Beachte

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.

Aus dokumentalistischen Gründen wird für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 714/1993) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

StF: BGBl. Nr. 428/1980 (NR: GP XV RV 64 AB 218 S. 24 . BR: AB 2113 S. 393 .)

Änderung

BGBl. Nr. 714/1993 (NR: GP XVIII RV 734 AB 1055 S. 118 . BR: AB 4535 S. 570 )

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. September 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 8 des Abkommens am 1. Dezember 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien

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