Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 3 Aufbewahrungsfristen von in Schulen zu führenden Aufzeichnungen
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.9.2016 bis 31.08.2016 (BGBl. II Nr. 350/2017)
01.9.1978 bis 31.08.2016 (BGBl. Nr. 449/1978)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.