Artikel 8
Die Vertragsstaaten fördern den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete des Schulwesens. Sie werden zu diesem Zwecke vor allem Fachleute der berufsbildenden Schulen einladen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Vertragsstaaten fördern den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete des Schulwesens. Sie werden zu diesem Zwecke vor allem Fachleute der berufsbildenden Schulen einladen.
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