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Artikel 1 Kultureller Austausch (Mexiko)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.10.1975

Artikel 1

Die Vertragsparteien fördern den Austausch von Erfahrungen und neuesten Erkenntnissen auf den Gebieten der Kultur, Kunst, Erziehung und der Massenmedien.

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