Artikel 2
Die Vertragschließenden Parteien werden den Austausch von Studierenden und absolvierten Akademikern ermutigen und durch die Gewährung von Stipendien fördern.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Vertragschließenden Parteien werden den Austausch von Studierenden und absolvierten Akademikern ermutigen und durch die Gewährung von Stipendien fördern.
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