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Artikel 6. Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.2.1953

Artikel 6.

Unter den gleichen Bedingungen wird auch ein Austausch von Lehrern an Mittelschulen, kunstgewerblichen und technischen Schulen und von Lehrpersonal an Laboratorien in Aussicht genommen.

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