Artikel 13.
Das vorliegende Übereinkommen wird ratifiziert werden und der Austausch der Ratifikationsurkunden so bald als möglich in Wien stattfinden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 13.
Das vorliegende Übereinkommen wird ratifiziert werden und der Austausch der Ratifikationsurkunden so bald als möglich in Wien stattfinden.
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