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Artikel XVI. Übereinkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain über archivalische Fragen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.10.1921

Artikel XVI.

Die Überprüfung und den Abtransport der übernommenen Materialien bewirkt die königlich rumänische Regierung.

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