Die Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1.7.2002 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 388/2002). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.
§ 0
Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
Kurztitel
Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 403/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 388/2002
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.07.2002
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Juni 1989 über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
StF: BGBl. Nr. 403/1989
Änderung
BGBl. II Nr. 464/2001
BGBl. II Nr. 388/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Nach § 20 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 214/1972, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst verordnet:
Anmerkung
Die Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1.7.2002 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 388/2002). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.
Schlagworte
e-rk3
BGBl. Nr. 54/1956
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025
Gesetzesnummer
10008671
Dokumentnummer
NOR30002467
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