Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1989

Die Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1.7.2002 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 388/2002). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.

§ 0

Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

Kurztitel

Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 403/1989

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1989

Außerkrafttretensdatum

30.06.2002

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Juni 1989 über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer – Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit

StF: BGBl. Nr. 403/1989

Änderung

BGBl. II Nr. 464/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Nach § 20 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 214/1972, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst verordnet:

Anmerkung

Die Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1.7.2002 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 388/2002). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.

Schlagworte

BGBl. Nr. 54/1956

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2025

Gesetzesnummer

10008671

Dokumentnummer

NOR11008822

alte Dokumentnummer

N6198910068H

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