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Arbeitslosenversicherung (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1980

§ 0

Arbeitslosenversicherung (Schweiz)

Kurztitel

Arbeitslosenversicherung (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 515/1979

Inkrafttretensdatum

01.01.1980

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung

StF: BGBl. Nr. 515/1979 (NR: GP XIV RV 1149 AB 1216 S. 120 . BR: AB 1991 S. 384 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Abkommens samt Schlußprotokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. November 1979 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Art. 17 Abs. 2 des Abkommens am 1. Jänner 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

der Schweizerische Bundesrat,

vom Wunsch geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

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