§ 0
Arbeitslosenversicherung (Schweiz)
Kurztitel
Arbeitslosenversicherung (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 515/1979
Inkrafttretensdatum
01.01.1980
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung
StF: BGBl. Nr. 515/1979 (NR: GP XIV RV 1149 AB 1216 S. 120 . BR: AB 1991 S. 384 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. November 1979 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Art. 17 Abs. 2 des Abkommens am 1. Jänner 1980 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Schweizerische Bundesrat,
vom Wunsch geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
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