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§ 23 Grundausbildungen für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst
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01.1.1985 bis 30.11.1999 (BGBl. II Nr. 433/1999)
01.5.1978 bis 31.12.1984 (BGBl. Nr. 203/1978)
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