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Abkommen zwischen Österreich und Georgien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1997

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Georgien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Georgien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 166/1997

Inkrafttretensdatum

01.12.1997

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Georgien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

StF: BGBl. III Nr. 166/1997 (NR: GP XIX RV 34 AB 101 S. 20 . BR: AB 4979 S. 596 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. September 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Dezember 1997 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Georgien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

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