vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 4 Abkommen zwischen Österreich und Georgien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1997

Artikel 4

Die Vertragsparteien werden im Bewußtsein der Notwendigkeit der Verwirklichung wirtschaftlich vernünftiger und ökologisch vertretbarer Infrastruktursysteme höchstes Interesse der Zusammenarbeit in folgenden Bereichen widmen:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)