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Artikel 6 Abkommen über finanzielle und technische Zusammenarbeit (Uganda)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1993

Artikel 6

Die Österreichische Bundesregierung bezahlt die Bezüge der österreichischen Fachkräfte für ihre Dienstleistungen in der Republik Uganda im Rahmen dieses Abkommens und trägt deren internationale Reisekosten.

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