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§ 16 Befähigungsnachweis für die Gewerbe der Drucker und der Druckformenhersteller
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aktuell keine Fassung in Kraft
01.9.1994 bis 08.02.2000 (BGBl. II Nr. 46/2000)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Übergangsbestimmung
BGBl. Nr. 278/1989
Buchdruck
Lehranstalt
Reproduktionstechnik