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Anlage 23 EWR-Abkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1994

Anlage 23

5994/92 ADD 5
AELE 31

SCHLUSSAKTE

Die Bevollmächtigten

DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,

DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,

nachstehend „Gemeinschaft“ genannt, und

DES KÖNIGREICHS BELGIEN,

DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,

DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,

DES KÖNIGREICHS SPANIEN,

DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,

IRLANDS,

DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,

DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,

DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,

DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,

DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,

Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und des Vertrags über die Gründung der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,

nachstehend „die EG-Mitgliedstaaten“ genannt,

und

die Bevollmächtigten

DER REPUBLIK ÖSTERREICH,

DER REPUBLIK FINNLAND,

DER REPUBLIK ISLAND,

DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN,

DES KÖNIGREICHS NORWEGEN,

DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,

nachstehend „EFTA-Staaten“ genannt,

die in Porto am zweiten Mai neunzehnhundertzweiundneunzig zur Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend EWR-Abkommen genannt, zusammengetreten sind, haben folgende Texte angenommen:

  1. I. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;
  2. II. die nachstehenden Texte, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigefügt sind:

A.

Protokoll 1

über horizontale Anpassungen,

 

Protokoll 2

über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen Waren

 

Protokoll 3

über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens

 

Protokoll 4

über die Ursprungsregeln

 

Protokoll 5

über Fiskalzölle (Liechtenstein)

 

Protokoll 6

über das Anlegen von Pflichtlagern durch Liechtenstein

 

Protokoll 7

über mengenmäßige Beschränkungen, die Island beibehalten darf

 

Protokoll 8

über staatliche Monopole

 

Protokoll 9

über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen

 

Protokoll 10

über die Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr

 

Protokoll 11

über Amtshilfe in Zollsachen

 

Protokoll 12

über Vereinbarungen mit Drittländern über die Konformitätsbewertung

 

Protokoll 13

über die Nichtanwendung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen

 

Protokoll 14

über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen

 

Protokoll 15

über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein)

 

Protokoll 16

über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit in bezug auf Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein)

 

Protokoll 17

betreffend Artikel 34

 

Protokoll 18

über interne Verfahren zur Durchführung von Artikel 43

 

Protokoll 19

über den Seeverkehr

 

Protokoll 20

über den Zugang zu Binnenwasserstraßen

 

Protokoll 21

über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für Unternehmen

 

Protokoll 22

über die Definition der Begriffe „Unternehmen“ und „Umsatz“ (Artikel 56)

 

Protokoll 23

über die Zusammenarbeit zwischen den Überwachungsorganen (Artikel 58)

 

Protokoll 24

über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

 

Protokoll 25

über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl

 

Protokoll 26

über die Befugnisse und Aufgaben der EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der staatlichen Beihilfen

 

Protokoll 27

über die Zusammenarbeit im Bereich der staatlichen Beihilfen

 

Protokoll 28

über geistiges Eigentum

 

Protokoll 29

über die berufliche Bildung

 

Protokoll 30

mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

 

Protokoll 31

über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

 

Protokoll 32

über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82

 

Protokoll 33

über das Schiedsverfahren

 

Protokoll 34

zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe der EFTA-Staaten, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Entscheidung über die Auslegung von EWR-Bestimmungen zu ersuchen, die EG-Bestimmungen entsprechen

 

Protokoll 35

zur Durchführung der EWR-Bestimmungen

 

Protokoll 36

über die Satzung des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses

 

Protokoll 37

mit der Liste gemäß Artikel 101

 

Protokoll 38

über den Finanzierungsmechanismus

 

Protokoll 39

über die ECU

 

Protokoll 40

über Svalbard

 

Protokoll 41

über bestehende Abkommen

 

Protokoll 42

zu bilateralen Vereinbarungen betreffend besondere landwirtschaftliche Erzeugnisse

 

Protokoll 43

über das Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße

 

Protokoll 44

über das Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)

 

Protokoll 45

über Übergangszeiten betreffend Spanien und Portugal

 

Protokoll 46

über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der Fischerei

 

Protokoll 47

über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein

 

Protokoll 48

betreffend die Artikel 105 und 111

 

Protokoll 49

über Ceuta und Melilla

B.

Anhang I

Tiergesundheit und Pflanzenschutz

 

Anhang II

Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung

 

Anhang III

Produkthaftung

 

Anhang IV

Energie

 

Anhang V

Freizügigkeit der Arbeitnehmer

 

Anhang VI

Soziale Sicherheit

 

Anhang VII

Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen

 

Anhang VIII

Niederlassungsrecht

 

Anhang IX

Finanzdienstleistungen

 

Anhang X

Audiovisuelle Dienste

 

Anhang XI

Telekommunikationsdienste

 

Anhang XII

Freier Kapitalverkehr

 

Anhang XIII

Verkehr

 

Anhang XIV

Wettbewerb

 

Anhang XV

Staatliche Beihilfen

 

Anhang XVI

Öffentliches Auftragswesen

 

Anhang XVII

Geistiges Eigentum

 

Anhang XVIII

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen

 

Anhang XIX

Verbraucherschutz

 

Anhang XX

Umweltschutz

 

Anhang XXI

Statistik

 

Anhang XXII

Gesellschaftsrecht

   

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Gemeinsamen Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. 1. Gemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen
  2. 2. Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen
  3. 3. Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis
  4. 4. Gemeinsame Erklärung zu Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls 11 zum Abkommen
  5. 5. Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte
  6. 6. Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind
  7. 7. Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt
  8. 8. Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr
  9. 9. Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln
  10. 10. Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens
  11. 11. Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens
  12. 12. Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten
  13. 13. Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens
  14. 14. Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau
  15. 15. Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil VI des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen
  16. 16. Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten
  17. 17. Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
  18. 18. Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden
  19. 19. Gemeinsame Erklärung zu Artikel 103 des Abkommens
  20. 20. Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen
  21. 21. Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus
  22. 22. Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen
  23. 23. Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen
  24. 24. Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
  25. 25. Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz
  26. 26. Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen
  27. 27. Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein
  28. 28. Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal
  29. 29. Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz
  30. 30. Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. 1. Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;
  2. 2. Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über den politischen Dialog

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Tätigkeit einer hochrangigen Interimsgruppe für die Zeit vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Sie sind des weiteren übereingekommen, daß die hochrangige Interimsgruppe spätestens zum Inkrafttreten des EWR-Abkommens über die Verbindlichkeit der in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache erstellten EG-Rechtsakte entscheidet, auf die in den Anhängen zum EWR-Abkommen Bezug genommen wird.

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Veröffentlichung der Informationen, die für den EWR von Bedeutung sind, Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben auch die Vereinbarung über die Veröffentlichung von EFTA-Bekanntmachungen betreffend das Auftragswesen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben des weiteren die Vereinbarte Niederschrift der Verhandlungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Die Vereinbarte Niederschrift hat verbindlichen Charakter.

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben schließlich die nachstehenden Erklärungen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. 1. Erklärung der Regierungen Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu Alkoholmonopolen
  2. 2. Erklärung der Regierung Liechtensteins zu Alkoholmonopolen
  3. 3. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Amtshilfe in Zollsachen
  4. 4. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum freien Verkehr leichter Nutzfahrzeuge
  5. 5. Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Produkthaftung
  6. 6. Erklärung der Regierung Liechtensteins zur besonderen Lage des Landes
  7. 7. Erklärung der Regierung Österreichs zu Schutzmaßnahmen
  8. 8. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  9. 9. Erklärung der Regierung Islands zur Anwendung von Schutzmaßnahmen nach dem Abkommen
  10. 10. Erklärung der Regierung der Schweiz zu Schutzmaßnahmen (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  11. 11. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  12. 12. Erklärung der Regierung der Schweiz zur Einführung von Nachdiplom-Studiengängen für Architektur an den Höheren Technischen Lehranstalten (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  13. 13. Erklärung der Regierung Österreichs über audiovisuelle Dienste
  14. 14. Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Amtshilfe
  15. 15. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  16. 16. Erklärung der Regierung der Schweiz zur Anwendung der Schutzklausel im Kapitalverkehr (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  17. 17. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  18. 18. Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
  19. 19. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  20. 20. Erklärung der Regierung Österreichs zur Vollstreckung von Entscheidungen der EG-Organe bezüglich finanzieller Verpflichtungen im Hoheitsgebiet Österreichs
  21. 21. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  22. 22. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Schiffbau
  23. 23. Erklärung der Regierung Irlands zu Protokoll 28 über geistiges Eigentum – Internationale Übereinkommen
  24. 24. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zur Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
  25. 25. Erklärung der Regierung Österreichs zur Umsetzung des Artikels 5 der Richtlinie 76/207/EWG hinsichtlich der Nachtarbeit
  26. 26. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  27. 27. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten der EFTA-Staaten vor dem EG-Gerichtshof
  28. 28. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten von Anwälten aus den EFTA-Staaten nach dem Gemeinschaftsrecht
  29. 29. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Beteiligung von Sachverständigen der EFTA-Staaten an für den EWR relevanten EG-Ausschüssen gemäß Artikel 100 des Abkommens
  30. 30. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu Artikel 103 des Abkommens
  31. 31. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens
  32. 32. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Transitverkehr im Fischereisektor
  33. 33. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und der Regierungen Finnlands, Liechtensteins, Österreichs, Schwedens zu Walerzeugnissen
  34. 34. Erklärung der Regierung der Schweiz über Fiskalzölle (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  35. 35. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu bilateralen Abkommen
  36. 36. Erklärung der Regierung der Schweiz zum Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  37. 37. Erklärung der Regierung Österreichs zu dem Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
  38. 38. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum Finanzierungsmechanismus der EFTA
  39. 39. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu einem Gericht erster Instanz

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2025

Gesetzesnummer

10007298

Dokumentnummer

NOR12079254

alte Dokumentnummer

N5199313317A

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