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Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1989

§ 0

Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr

Kurztitel

Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 755/1988

Inkrafttretensdatum

01.01.1989

Langtitel

Übereinkunft über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren im Schiffsverkehr auf der Donau

StF: BGBl. Nr. 755/1988

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland sind zur Vereinfachung der Warenbeförderung im gemeinsamen Versandverfahren im Schiffsverkehr auf der Donau gemäß Artikel 6 des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren *) – im folgenden „Übereinkommen“ genannt – wie folgt übereingekommen:

___________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 632/1987

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