§ 0
Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr
Kurztitel
Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 755/1988
Inkrafttretensdatum
01.01.1989
Langtitel
Übereinkunft über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren im Schiffsverkehr auf der Donau
StF: BGBl. Nr. 755/1988
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland sind zur Vereinfachung der Warenbeförderung im gemeinsamen Versandverfahren im Schiffsverkehr auf der Donau gemäß Artikel 6 des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren *) – im folgenden „Übereinkommen“ genannt – wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 632/1987
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