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Artikel 4 Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.4.1985

Artikel 4

In diesem Sinne und unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften in den jeweiligen Ländern fördern die vertragschließenden Parteien die Zusammenarbeit und den Abschluß von Abkommen und Verträgen zwischen natürlichen und juristischen zypriotischen Personen und den zuständigen österreichischen Organisationen und Unternehmen und stellen die dafür benötigten Einrichtungen zur Verfügung.

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