Artikel 5
Die Volksrepublik Polen wird österreichisches Getreide, das im Rahmen dieses Abkommens bezogen wurde, nur mit Zustimmung der Republik Österreich in dritte Länder exportieren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Volksrepublik Polen wird österreichisches Getreide, das im Rahmen dieses Abkommens bezogen wurde, nur mit Zustimmung der Republik Österreich in dritte Länder exportieren.
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