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ARTIKEL I Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.10.1975

ARTIKEL I

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Libyschen Arabischen Republik werden den Ausbau wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und technischer Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten fördern.

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