Artikel 5
Der Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China wird auf Grund von Verträgen abgewickelt, die zwischen natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften des Handelsrechtes, die nach österreichischem Recht außenhandelsberechtigt sind, und chinesischen Organisationen, die nach chinesischem Recht außenhandelsberechtigt sind, abgeschlossen werden.
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