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Artikel 9 Warenaustausches zwischen den Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino – Alto Adige – Italien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

Dieses Abkommen tritt an dem Tage in Kraft, der durch einen Notenwechsel zwischen den beiden Regierungen festgesetzt wird (vgl. Art. 7).

Artikel 9

Das Abkommen wird in deutscher und in italienischer Sprache ausgefertigt.

Beide Texte sind authentisch.

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2025

Gesetzesnummer

10006235

Dokumentnummer

NOR40100502

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