Dieses Abkommen tritt an dem Tage in Kraft, der durch einen Notenwechsel zwischen den beiden Regierungen festgesetzt wird (vgl. Art. 7).
Artikel 9
Das Abkommen wird in deutscher und in italienischer Sprache ausgefertigt.
Beide Texte sind authentisch.
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2025
Gesetzesnummer
10006235
Dokumentnummer
NOR40100502
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