Artikel 6
Artikel 6. Die Abrechnung wird in sechsmonatigen Zeitabschnitten vorgenommen werden. Der Warenaustausch soll sich in jedem Zeitabschnitt ausgleichen.
Im ersten Zeitabschnitt wird jedoch eine Abweichung von 500.000 türkischen Pfund zugelassen. Dieser Saldo wird auf den folgenden Zeitabschnitt übertragen.
Der Überschuß des zweiten sechsmonatigen Zeitabschnittes darf 250.000 Ltqs nicht überschreiten. Dieser Überschuß ist jedoch innerhalb einer zweimonatigen Frist auszugleichen, falls das vorliegende Abkommen nicht im Sinne seines diesbezüglichen Artikels verlängert werden sollte. Beide Vertragsteile werden sich in diesem Falle tunlichst bemühen, um diese Differenz zu beseitigen. Andernfalls steht es ihnen frei, die erforderlichen einschränkenden Maßnahmen zu ergreifen.
Im Falle der Verlängerung wird der vorerwähnte Saldo auf das erste Halbjahr der neuen Laufzeit übertragen, doch darf diese Übertragung das für den ersten Zeitabschnitt vorbehaltene Höchstausmaß von 500.000 Ltqs nicht erhöhen.
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