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Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)
Kurztitel
Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 177/1998
Inkrafttretensdatum
01.11.1998
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die Übernahme von Personen an der Grenze
StF: BGBl. III Nr. 177/1998 (NR: GP XX RV 951 AB 1195 S. 129 . BR: AB 5715 S. 642 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 6 Abs. 1 des Abkommens wurden am 30. März bzw. 17. September 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 1 mit 1. November 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien (im weiteren Vertragsparteien genannt) haben in der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der Grenze zu regeln, folgendes vereinbart:
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