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Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1998

§ 0

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)

Kurztitel

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 177/1998

Inkrafttretensdatum

01.11.1998

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die Übernahme von Personen an der Grenze

StF: BGBl. III Nr. 177/1998 (NR: GP XX RV 951 AB 1195 S. 129 . BR: AB 5715 S. 642 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 6 Abs. 1 des Abkommens wurden am 30. März bzw. 17. September 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 1 mit 1. November 1998 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien (im weiteren Vertragsparteien genannt) haben in der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der Grenze zu regeln, folgendes vereinbart:

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