Abschnitt VIII
Schlußbestimmungen
Artikel 13
Streitigkeiten, die aus der Anwendung und der Interpretation dieses Abkommens entstehen könnten, werden auf diplomatischem Weg beigelegt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Abschnitt VIII
Schlußbestimmungen
Artikel 13
Streitigkeiten, die aus der Anwendung und der Interpretation dieses Abkommens entstehen könnten, werden auf diplomatischem Weg beigelegt werden.
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