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Artikel 1 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1995

Artikel 1

Staatsbürger der Republik Österreich und Staatsbürger der Republik Bosnien-Herzegowina, die Inhaber eines gültigen Diplomatenpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen, durch dieses durchreisen und aus diesem ausreisen.

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