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Artikel 6 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Seychellen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1984

Artikel 6

Jeder Vertragsstaat wird Personen, denen auf Grund der in den Artikeln 1 beziehungsweise 2 erwähnten Reisedokumente die sichtvermerksfreie Einreise in das Gebiet des anderen Vertragsstaates erlaubt worden ist, die Rückkehr auf sein Gebiet ohne weitere Prüfung gestatten, selbst wenn deren Staatsangehörigkeit bestritten sein sollte.

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