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Artikel 2 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Seychellen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1984

Artikel 2

Staatsangehörige der Republik Seychellen, die Inhaber eines gültigen gewöhnlichen Reisepasses oder Diplomatenpasses sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet der Republik Österreich einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.

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