Artikel 2
Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt
- a) die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
- die Innkreis-Autobahn von der gemeinsamen Grenze auf der Brücke über den Inn bis zum Amtsplatz;
- den die Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
- in den beiden Hauptdienstgebäuden im Erdgeschoß die Parteienhallen und im Kellergeschoß die Hafträume, die Teeküchen, die Sozialräume und die sanitären Anlagen;
- im österreichischen Hauptdienstgebäude im Kellergeschoß den Schutzraum, den Heizungsraum, den Tankraum, den technischen Raum und den Raum für das Notstromaggregat;
- im deutschen Hauptdienstgebäude im Kellergeschoß den Sanitätsraum, den Fahrradraum und den Installationsraum;
- die Abfertigungskabinen zwischen den Fahrbahnen;
- die Überholgaragen und Nebenräume in den beiden Pkw-Überholanlagen, ausgenommen die Garagen;
- die Wiegehäuser samt Waagen;
- die Sanitäranlagen beim deutschen Hauptdienstgebäude;
- die Verbindungswege in den Gebäuden sowie den Installationsschacht zwischen den Hauptdienstgebäuden;
- die Lkw-Abfertigungshalle beim österreichischen Hauptdienstgebäude;
- die Lkw-Überholanlage beim deutschen Hauptdienstgebäude;
- die nordöstlich an das deutsche Hauptdienstgebäude anschließende Rampe;
- die Rampe nordöstlich des deutschen Hauptdienstgebäudes ohne den Büroraum an der Südwestecke;
- b) die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume, und zwar
- im deutschen Hauptdienstgebäude alle Räume mit Ausnahme der beiden ersten Räume nördlich des östlichen Haupteingangs und der gemeinsam benützten Räume;
- im österreichischen Hauptdienstgebäude die vier Räume nördlich und die ersten drei Räume südlich des westlichen Haupteingangs;
- den Büroraum an der Südwestecke der nordöstlich des deutschen Hauptdienstgebäudes gelegenen Rampe;
- die Garage in der deutschen Pkw-Überholanlage;
- die Viehabfertigungsanlage;
- das deutsche Schlußhaus.
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